18.11.2011, 19:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.11.2011, 19:59 von Wolverine.)
(18.11.2011, 14:50)Rabenaas schrieb: Veröffentlicht ist auch nicht gleich veröffentlicht. Wenn er sich im privaten Kreis geäußert oder anders ausgedrückt hätte, dann sähe die Sache ganz anders aus.... hätte ... . Hat er aber nicht. Vermutlich wird es in einem möglichen Verfahren auch darum gehen, ob er mit seinem Rant genügend Leute beschimpft und damit ihre Gefühle verletzt hat. Denn nur dann kann es aufgrund des Blaphemieparagraphen zu einer Verurteilung über das Hilfskonstrukt der Störung des öffentlichen Friedens kommen.
(18.11.2011, 14:50)Rabenaas schrieb:Rechtlich vielleicht nicht, aber moralisch schon. Denn zu einer sinnvollen und anständigen Ausseinandersetztung mit dem Gegenüber gehört auch stets der Versuch, die gegnerische Position nachzuvollziehen und zu verstehen. Hat er das nicht getan, schwindet mein Respekt vor ihm noch weiter. Einfach nur auf Kardinal Meissner/die rkK draufzuhauen ohne ein bisschen darüber nachzudenken, spricht nicht gerade von großer Intelligenz, Fairness etc. ... .Aber wenn ich seine Aussagen richtig deute, braucht man das seiner Meinung nach im Umgang mit Religionen auch nicht.Zitat:Ich vermute mal, ihm ist auch überhaupt nicht klar geworden, aus welcher Überlegung heraus (s.o.) Kardinal Meissner das getan hat.Das kann ich mir kaum vorstellen. Und wenn dann ändert das auch nichts ... .
Kantel, 05.07.2011 schrieb:Was? Ich habe Religionen beleidigt? Religionen kann man doch gar nicht beleidigen, Religionen sind eine Beleidigung. Eine Beleidigung jeglichen gesunden Menschenverstandes.
(18.11.2011, 14:50)Rabenaas schrieb: Das hängt davon ab, ob es sich um bedauerliche Einzelfälle handelt, oder ob es etwas im System gibt, das solche Vorfälle begünstigt.Da nähern wir uns aber sehr schnell einer unerfüllbaren Bedingung, denn wie Boneman und ich oben dargelegt haben, gibt es immer etwas im System, das solche Fälle begünstigt. Die Neigung, solche Fälle zugunsten des Rufs der Organisation unter den Teppich zu kehren, ist systemimmanent und kann nicht beseitigt werden. Daher kann man die Beseitigung auch nicht zur Vorbedingung für etwas anderes machen. Genauso wird man bei Skandalen auch in Zukunft immer weitergehende Aufklärung verlangen können, egal wie weit bereits aufgeklärt wurde.
Daher stelle ich dieselbe Frage nochmal:
Darf sich die rkK zu anderen Themen äußern, oder nicht?
(18.11.2011, 14:50)Rabenaas schrieb: Oder hat sie sich nur Sachzwängen angepasst, ohne sich im Kern zu reformieren?Sich zu verändern, heisst doch nicht zwingend, sich gleich im Kern zu reformieren! Nur weil viele das glauben, muss das für die rkK ja nicht notwendig und sinnvoll sein. Und sich Sachzwängen anzupassen ist eben schon eine Veränderung: Es gibt genügend Beispiele, wo sich Organisationen den Sachzwängen nicht angepasst haben, und mit stolz geschwellter Brust unter fliegenden Fahnen untergegangen sind ...