(23.11.2011, 01:21)Wolverine schrieb: Wenn man es mit der Meinungsfreiheit ernst meint, gilt diese zunächst einmal aber absolut. Dann sind alle Meinungen gleich frei, und es gibt keine eher zu akzeptierende oder weniger zu akzeptierende Meinung im Sinne der Freiheit, sie zu äußern. Egal, wie verquast sie ist.Sie gilt "zunächst einmal" absolut, kann aber sodann auch wieder eingeschränkt werden, wenn es dafür hinreichende Gründe gibt. Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht. Dieses steht unter dem Vorbehalt der Einschränkung durch "allgemeine Gesetze". Also gilt die Meinungsfreiheit schon gegenüber dem Staat nicht absolut. Das zeigt besonders anschaulich der § 130 Abs. 3, 4 StGB, die in weitem Umfang das öffentliche Billigen (reine Meinnungsäußerung!) der N*zi-Verbrechen unter Strafe stellt. Die Beeinträchtigung des öffentlichen Friedens wird aufgrund der historischen Besonderheiten gerade in diesem Bereich sehr schnell anzunehmen sein.
Und zwischen Privaten, wo die Grundrechte nicht unmittelbar wirken, sind erst Recht Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit möglich. Es kommt eben auf eine Abwägung zwischen der Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber bzw. dessen Interesse an einem guten Ruf seines Unternehmens und der Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers an. Daß Taten in der Abwägung tendenziell mehr ins Gewicht fallen, als Worte, ist sicher richtig. Es rechtfertigt gewiß eher eine Kündigung, wenn jemand Propagandachef der NPD ist, als wenn er nur stilles Mitglied oder gar nur Sympathisant ist. Aber bei entsprechenden betrieblichen Interessen mag auch das genügen. So wird es sicherlich ein Verband, der sich mit der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund beschäftigt, nicht gefallen lassen müssen, wenn einer seiner Mitarbeiter nach Dienstschluß regelmäßig auf fremdenfeindlichen Demonstrationen entsprechende Parolen skandiert. Ebenso ist zweifelhaft, ob es ein Kernkraftwerkbetreiber hinnehmen muß, wenn eines seiner Führungsmitglieder in seiner Freizeit Flugblätter gegen Atomstrom verteilt.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."