29.11.2011, 07:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.11.2011, 07:37 von Wolverine.)
(24.11.2011, 00:06)Rabenaas schrieb:Nun, zum ersten schrieb ich in gewissem Rahmen, zum zweiten gibts durchaus Fälle, wo auch Vorschriften zur Unterwäsche sinnvoll sind:Zitat:Dass sie das am Arbeitsplatz in gewissem Rahmen tun dürfen, halte ich für selbstverständlich und hat mit unserem Thema auch nichts zu tun, denn es geht ja um Dinge im privaten Umfeld.Ich finde, die Wahl der Unterwäsche ist z.B. ein sehr privater Bereich.
- wenn sie durch die Oberbekleidung durchscheint oder sich abzeichnet
- wenn sie sicherheitsrelevant ist, z.B. feuerfest, undurchlässig gegen bestimmte Chemikalien etc ...
- wenn sie zur Sicherheit des Arbeitnehmers nach der Arbeit ausgetauscht wird. z.B. in Kontrollbereichen
(24.11.2011, 00:06)Rabenaas schrieb:Politische Freunde? Das ist einer der Begriffe, die die alten Griechen zur Forumlierung des Oxymorons als Stilfigur veranlasst haben.Zitat:So wirkt das ganze so, als ob er von seinen politischen Gegnern kaltgestellt wurde.Oder gar von den politischen Freunden? Natürlich wurde er kaltgestellt. Wegen seiner Meinungsäußerungen.
(24.11.2011, 00:06)Rabenaas schrieb:Leider gibst Du keine Begründung für Deine Annahme.Zitat:Wenn Du die gleiche Logik auf den IKEA-Mitarbeiter anwendest, kommst man aber zum gleichen Schluss.Nein, ich halte das für einen Trugschluss.
(24.11.2011, 14:02)Boneman schrieb:Nein, eigentlich nicht. Zum einen ist diese Mitgliedschaft eine Tätigkeit und nicht nur eine Meinungsäußerung, und zum anderen dürfen politische Organisationen viel engere Grenzen setzen, welche (öffentlich kundgetane) Meinungen sie tolerieren und welche nicht. Das ist ja gerade der Sinn einer Partei.(22.11.2011, 18:58)Wolverine schrieb: Hier ist noch ein weiterer interssanter Fall zum Thema Meinungsfreiheit.Oder der hier.
Aber das hier. Originalblog
Bemerkenswert ist, dass Stöbele über seinen Anwalt
Zitat: “jedwede auch nur indirekte publizistische Nutzung†der Abmahnungverbietet ...