(17.12.2011, 10:14)Wolverine schrieb: Aber es ging ja eigentlich um die Frage, ob ich mit der "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" übertreibe. Und da bin ich der Meinung: Nein. Das was Ströbele getan hat, entspricht genau dem, was ich unter einer "Unterstützung" verstehe.Wenn es zutrifft, was das Gericht seinerzeit festgestellt hat, dann hat er die RAF unterstützt. Daran gibt es nichts zu deuteln. Ob er Opfer eines Justizirrtums oder eines unfairen Prozesses geworden ist, vermag ich aber natürlich nicht zu beurteilen. Ich war ja nicht dabei.
(17.12.2011, 10:14)Wolverine schrieb: Die Taten dürfen nicht zu heftig (1) gewesen sein, was bei Ströbele schon kritisch ist; und es muss, vor allem wenn es sich um Taten mit politischen Bezug handelt, klar zu erkennen sein, dass der Betreffende seinen Fehler einsieht (2), die Verantwortung dafür übernommen hat (3), und man damit rechnen kann, dass das nicht wieder vorkommt (4). Und keinen dieser 3 weiteren Punkte kann ich bei Ströbele guten Gewissens bejahen.Das sehe ich ein wenig anders: Zu (1) glaube ich eigentlich nicht, daß er wirklich Mordanschläge begünstigen wollte. Seine Beteiligung an solchen war jedenfalls auch nur sehr mittelbar. Insofern finde ich eine solche Unterstützung noch im Rahmen dessen, was man "vergeben" kann. Zu (2) denke ich, daß er heute weiß, daß die RAF (und er mit der Unterstützung) den falschen Weg gegangen ist. Das ist aus der Aussage, daß das ein "schwieriges Kapitel" sei, ja auch herauszulesen. Sicher hat er keine öffentliche 180 °-Kehrtwende gemacht. Aber man muß auch in Rechnung stellen, daß er gerade als Politiker sehr vorsichtig mit öffentlichen Schuldeingeständnissen sein muß. Die können ihn schneller seine Ämter kosten, als das Herunterspielen und Verschleiern. Ich kann es ihm nachsehen, daß er da nicht seine Karriere als Parlamentarier dem "reinen Tisch" opfert. Zu (3) finde ich, er hat strafrechtlich die Verantwortung für seine Taten übernommen. Mehr ist von ihm insoweit nicht zu verlangen, um die Sache irgendwann mal als abgeschlossen zu betrachten. Und in Bezug auf (4) bin ich fest davon überzeugt, daß Herr Ströbele heute - mit all der Altersweisheit, die er erlangt hat - keine terroristische Vereinigung mehr unterstützen würde (jenseits der normalen anwaltlichen Verteidigung).
Auch wenn ich seine politischen Positionen großteils nicht teile, steht seine Vergangenheit als RAF-Unterstützer in den 1970er Jahren seiner heutigen Integrität aus meiner Sicht nicht entgegen. Wie für viele Grüne dürften auch seine "wilden Jahre" heute vorbei und er ethisch durch seine langjährige Parlamentsarbeit gereift sein. - In den Kopf eines Menschen kann man aber natürlich nie hineinsehen.
(17.12.2011, 10:14)Wolverine schrieb: Erschwerend kommt hinzu, dass er seine (Anwalts-) Privilegien bewusst missbraucht hat, was mir Sorgen dahingehend bereitet, ihn jetzt mit den umfangreichen Priviligien eines Abgeordneten zu sehen.Es ist richtig, daß dieser Mißbrauch der besonderen Stellung des Rechtsanwalts im Rechtsstaat in gesteigerter Weise verwerflich ist. Gleichwohl muß man auch sehen, daß gerade ein Strafverteidiger immer stark gefährdet ist, sich strafbar zu machen, wenn er seinem Mandanten zuviel hilft. Und ein Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt muß wohl bestehen. - Allerdings ist es andererseits natürlich auch kein Zufall, daß ausgerechnet er ausgerechnet diese Leute verteidigt hat.
(17.12.2011, 10:14)Wolverine schrieb: Die grenzenlose Respektlosigkeit der Angeklagten bis hin zur völligen Missachtung des Gerichts und damit auch unserer Gesellschaftsordnung war noch so ein Punkt. Jedes erdenklich Rechtsmittel wurde bis zur Absurdität missbraucht.Das ist zwar richtig, stellt aber auch keine Schwäche des Rechtsstaates dar. Wegen dieser Respektlosigkeiten wurden ja mehrfach Ordnungsmittel verhängt im Stammheim-Prozeß. Mehr kann das Gericht da kaum tun. Man muß die Angeklagten nehmen, wie sie sind. Insofern ist da nichts "schief gelaufen".
(17.12.2011, 10:14)Wolverine schrieb: Ob sich damit schon ein Gericht ausseinandergesetzt hat, weiss ich nicht.Soweit ich weiß, wurde es dem ZDF gerichtlich untersagt, diese Behauptungen von Frau Birthler zu verbreiten:
http://www.satundkabel.de/index.php/comp...aeusserung
(17.12.2011, 10:14)Wolverine schrieb: Aber da muss man wohl noch ein paar Jahre ins Land ziehen lassen, bevor man diese Gruppe und ihre Taten verstehen wird.Ich denke, auf diese Aussage kann man sich ohne weiteres verständigen. Ich will jetzt insofern auch nicht nocheinmal alle Punkte im Einzelnen aufgreifen. Für mich bleiben die Parallelen zwischen RAF- und NSU-Terror im Detail - über die Tatsache hinaus, daß beides Formen des Terrorismuis sind - sehr gering. Ob zukünftige Erkenntnisse andere Vergleichsergebnisse bringen, läßt sich heute natürlich noch nicht sagen.
(17.12.2011, 10:14)Wolverine schrieb: Vielleicht sollten wir nochmal zum Ursprung dieser Disskussion zurückehren. Beim Vergleich ging es ja nicht um die beiden Terrororganisationen selbst, sondern um Frage, ob die Unterstützung der NSU vergleichbar mit dem wäre, was Ströbele auf dem Kerbholz hat.Für die Frage, ob man das vergleichen kann, kommt es aber doch letztlich auf die Intensität der Unterstützung an. Ich weiß nicht, wie tief Herr Ströbele genau involviert war in die Weiterleitung von Nachrichten und Kenntnis deren Inhalts. Es kommt ja auch darauf an, was der Inhalt eigentlich war. Jedenfalls macht es - bezogen auf den aktuellen NSU-Fall - doch einen großen Unterschied, ob man einem Terroristen eine Waffe verschafft, ein Propaganda-Video produziert oder mal für einen Monat eine Wohnung zur Verfügung stellt. Mit welcher Qualität dieser Beihilfehandlungen Ströbele's Unterstützung der RAF nun vergleichbar ist (vom Ausmaß der Verwerflichkeit her), da müßte man schon genauer hinschauen. Letztlich ist natürlich jede Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verwerflich und deshalb ja auch strafbar. Das kann man also wohl vergleichen. Dazu ist es aber unerheblich, was die Hintergründe der Terrorakte sind und wie sie organisiert und verübt wurden.
Und da bin ich der Meinung, dass man das durchaus vergleichen kann.
(17.12.2011, 10:41)Rabenaas schrieb: Statt "Unschuldige" meintest Du sicher "Unbeteiligte". Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich um Zufallsopfer.Ja, das meinte ich natürlich. Danke des korrigierenden Hinweises.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."