(15.02.2012, 14:02)Zurgrimm schrieb: Drei Parteien sind insofern auch immer beteiligt: Der Rechteinhaber (Urheber oder Lizenznehmer), der Anbieter des Werkes (Internetseitenbetreiber) und der Vervielfältigende (Internetnutzer).Du unterliegst dem selben Missverständnis wie Wolverine, nehme ich an. Das hat alles mit dem Internet und Dritten erst mal gar nichts zu tun.
Ich konstruiere mal ein Beispiel: Du kaufst eine DVD und lädst deren Inhalt in den Speicher, um ihn anzeigen zu lassen. Das geht drei mal gut. Beim vierten mal gibt es eine Fehlermeldung, dass Du bitteschön weitere Lizenzen erwerben möchtest, um den Film wieder abspielen zu lassen. Solltest Du beim Abspielen im Hintergrund ein Programm laufen lassen, das den Soundtrack aufzeichnet, damit Du die Titelmelodie unterwegs mit dem MP3-Player abspielen kannst, kommt ebenfalls eine Fehlermeldung, dass Du dazu nicht befugt bist. Der Speicher in Deinem Computer unterläge damit der Kontrolle der Copyrightwächter.
Das ist auch leider keine Science Fiction. In DVD-Playern wird etwas ähnliches mit den Regionencodes ja schon praktiziert. Smartphones und Konsolen hatte ich ja schon erwähnt.