(25.03.2012, 18:30)Wolverine schrieb: Also ich bin kein Jurist, aber ich habe das so verstanden, dass es erlaubt ist, "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." (Hervorherbung und kursive Ergänzung von mir)Bei Wikipedia ("Privatkopie") steht:
Kann das irgendwer mal mit einem Link klären?
Wikipedia schrieb:Mit der Reform des Urheberrechts, die am 1. Januar 2008 in Kraft trat (sog. „2. Korb“) wurde zudem das Merkmal „öffentlich zugänglich gemacht“ zu der offensichtlichen Rechtswidrigkeit hinzugefügt.Einen besseren Link habe ich gerade nicht zur Hand. Aber das "offensichtlich rechtswidrig" ist keine Einschränkung für das "öffentlich zugänglich gemacht", sondern eine Alternative für den Ausschluß der Privatkopie. Hintergrund war gerade, daß es vielfach Schwierigkeiten gab, dem Nutzer nachzuweisen, daß die Rechtswidrigkeit der Vorlage offensichtlich war. Daher hat man das Internet schlechthin als Vorlage für zulässige Privatkopien ausgeschlossen.
(25.03.2012, 18:30)Wolverine schrieb: Denn sonst würde DRM-freie Musik ja keinen Sinn machen, wenn ich sie eh nicht kopieren darf.Wenn der Urheberrechtsberechtige zugestimmt hat, dann darfst Du. Sonst nicht.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."