(25.03.2012, 20:34)Wolverine schrieb: Also ich lese das immer noch so, dass sich die offensichtliche Rechtswidrigkeit auch auf das öffentliche Zugänglichmachen bezieht.Vielleicht glaubst Du ja dem abmahnung-blog mehr. Da heißt es: "Vormals wurde auf die Vervielfältigung einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage abgestellt. Nunmehr erweitert der Gesetzgeber den Text und stellt nicht nur auf die Vervielfältigung einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage ab, sondern zieht auch bei den rechtlichen Bewertungen eine „öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“ in Betracht."
(25.03.2012, 20:34)Wolverine schrieb: So, ich habe mir mal diesen Artikel zu Gemüte geführt.Ich habe jetzt nicht den ganzen Text gelesen, aber schon die Überschrift deutet an, daß hier ein ganz anderer Fall vorliegt. Der Artikel behandelt ja den Fall, daß man eine Datei aus dem Internet gekauft hat. Damit geschieht das Herunterladen mit Zustimmung des Berechtigten. Und die Datei, die dann auf Deiner Festplatte (erlaubt!) entstanden ist, von der darfst Du eine Privatkopie machen (wenn kein kopierschutz vorliegt). Denn dann ist Vorlage der Privatkopie ja die Datei auf Deiner Festplatte und nicht die im Internet.
Ich hingegen schrieb von dem Fall, daß Du etwas aus dem Internet abspeicherst, ohne die Zustimmung des Berechtigten (v.a. durch Zahlung) erhalten zu haben. Das darfst Du eben nicht.
(25.03.2012, 20:34)Wolverine schrieb: - übermäßige oder unverständliche Einschränkungen sind unwirksam.Das Betrifft Verträge mit dem Berechtigten. Bei der klassischen Privatkopie gibt es keinen Vertrag, da muß man nämlich niemanden um Erlaubnis fragen.
(25.03.2012, 20:34)Wolverine schrieb: - ein Recht auf Privatkopie gibt es nicht und gab es nie.Natürlich gibt es dieses Recht. Das ergibt sich schon aus Art. 2 Abs. 1 GG, der sinngemäß statuiert, daß alles erlaubt ist, was nicht verboten ist (allgemeine Handlungsfreiheit). Da die Privatkopie ausdrücklich vom Verbotsrecht des Urhebers ausgenommen ist - bzw. für manche Bereiche: war - hat insoweit jedermann das Recht, sich einzelne Privatkopien zu erstellen. Dieses Recht ist natürlich kein Ausschließlichkeitsrecht wie das Eigentum und es ist auch nicht durch ein spezielles Grundrecht geschützt.
Es gibt nur Regelungen zu dem Thema. Insofern kann man das Urheberecht auch nicht dagegen aufwiegen.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."