13.12.2013, 14:11
(13.12.2013, 13:45)Wolverine schrieb:O.K., das ist eine Erklärung. Das war mir so nicht bewußt. Trotzdem finde ich, daß das in Richtung Vorratsdatenspeicherung - wenn auch für einen kürzeren Zeitraum - geht.(13.12.2013, 10:13)Zurgrimm schrieb: Leider wird in keinem Artikel die eigentlich interessanteste Frage behandelt: Wieso hatte die Telekom eigentlich noch die Daten zu den IP-Adressen? Sollten die nicht gelöscht werden?Weil sie sie zu "Abrechungszwecken" noch gespeichert hatte. Man sollte berücksichtigen, dass der angemahnte Verstoß und das Verlangen auf Herausgabe der IP zeitnah schon im Hochsommer passiert sind, die Abmahnungen aber erst jetzt Monate später verschickt wurden.
(13.12.2013, 13:45)Wolverine schrieb: Wenn dem so wäre, woher kommen dann die bald 5 Millionen Abmahnungen wegen Tauschbörsen? Meines Wissens muss der ISP die Daten auf Gerichtsanordnung rausrücken, wenn er sie noch gespeichert hat.Oh, daran habe ich auch keinen Zweifel. Ich bin nur skeptisch
- ob diese Gerichtsbeschlüsse verfassungsrechtlich zulässig sind, wenn das Bundesverfassungsgericht für eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden aufgrund einer Abwägung solch hohe Anforderungen (schwere Straftat) vorgesehen hat und
- ob eine solche Rechtslage, wenn sie verfassungsgemäß sein sollte, politisch sinnvoll ist.
Bei Tauschbörsen ist das ein wenig anders, weil der Konsument da gleichzeitig Anbieter ist. Und die potentielle Schuld des Anbieters bzw. der von ihm verursachte Schaden ist regelmäßig doch noch etwas höher als beim bloßen Konsumenten. Aber ja, auch das ist sicher noch weit von einer Straftat nach § 100a Abs. 2 StPO entfernt.
(13.12.2013, 13:45)Wolverine schrieb:Ich nahm ernstlich an, daß durch den Smilie und die folgenden Ausführungen die Ironie in diesem Satz nicht zu übersehen wäre. Daß er isoliert zitiert werden würde, hätte ich nicht gedacht. - Insofern stimme ich natürlich völlig zu: Es ist nicht halb so wild, sondern erschreckend!(13.12.2013, 10:13)Zurgrimm schrieb: Ja, klar, alles halb so wild. Das betrifft hier ja nur die User einer Pornoplattform. Und da wir alle als rechtschaffene Bürger solche Dienste natürlich niemals in Anspruch nehmen würden (), können wir da ganz ruhig bleiben.Nein, hier ist nichts halb so wild. Mal abgesehen davon, dass auch Nutzer einer (legalen, falls es sowas gibt) Pornoplattform durchaus rechtschaffene Bürger sein können:
(13.12.2013, 13:45)Wolverine schrieb: In den Foren häufen sich Kommentare, dass die Betroffenen zwar zugeben, dass sie Pornos nicht abgeneigt sind, aber von redtube etc. noch nie was gehört haben. Es sieht so aus, als ob die abgemahnten über gescriptetet Werbebanner o.ä. ohne ihr Wissen auf die Seite geleitet wurden und/oder dass die IP über einen Umweg über eine andere Vertipper-Website (retdupe) abgegriffen wurde.Naja, wenn ich nicht zahlen wollte, würde ich als Betroffener sowas im Zweifel auch erstmal behaupten.
(13.12.2013, 13:45)Wolverine schrieb: Selbst für Hardcore-Porno-Fans dürfte das gleichzeitige Schauen von vier Filmen eher ungewöhnlich sein.Weiß ich nicht. Es ist mit Zusatzsoftware ja möglich, gestreamte Filmchen (z.B. von YouTube kenne ich das) auf Festplatte zu speichern. Und das kann man auch mit mehreren Filmen gleichzeitig tun, um sie später in Ruhe von Festplatte schauen zu können, wo man nicht mehr auf eine entsprechende Übertragungsgeschwindigkeit angewiesen ist.
(13.12.2013, 13:45)Wolverine schrieb: Dazu haben inzwischen mehrere Anwälte ein Statement in die Richtung abgegeben, dass Streaming oder "Anschauen" an sich noch keine verbotene Vervielfältigung darstellt und daher eigentlich gar nicht abgemahnt werden darf.Das ist ja nun einmal sehr umstritten, ob das Laden eines digitalen Inhalts in den Cache schon eine Urheberrechtsbeeinträchtigung darstellt. Nur spielt es im Falle der Abmahnungen eben häufig keine Rolle, ob der Abmahnanwalt bzw. sein Mandant im Recht ist. Wer Empfänger einer solchen (auch letztlich unberechtigten) Abmahnung ist, steht erstmal vor einem Dilemma. Denn er hat zumindest ein Rechtsverfolgungsrisiko. Ganz abgesehen vom möglichen "Schaden" im sozialen Umfeld, wenn es wirklich um sexualbezogene Inhalte geht.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."