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#21
(12.03.2013, 01:54)DerTroll schrieb: Was die Rechtslage angeht, ist es so, dass der Download nicht strafbar ist, sondern die Vervielfeltigung und Verbreitung, wenn ich nicht irre.
Mit dem Anklicken eines Download-Links setzt Du eine Vervielfältigung des Programms in Gang. Daher ist der unautorisierte Download ein Verstoß gegen § 16 UrhG und strafbar nach § 106 UrhG.

(12.03.2013, 01:54)DerTroll schrieb: Jedenfalls besitze ich die Vollversion mehrfach, spiele also keine Spiele, für die ich nicht bezahlt habe.
Das ist Deine moralische Sichtweise, um die es, wie Pergor schrieb, nicht geht. Die von Dir per Download angefertigte Programmkopie, mit der Du spielst, hast Du nicht bezahlt. Sie darf nicht benutzt werden. Und das ist in diesem Forum auch nicht diskutabel.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
#22
Der Jurist sagt dazu: Lasst mal euren Hardcore-Rechtspositivismus im Schrank.

Erstens würde keine StA sowas ernsthaft anklagen, allein schon deshalb weil der Unrechtsgehalt der Tat bei tatsächlich vorhandenen Kaufversionen gegen Null tendiert.

Zweitens seid ihr nicht die Rechteinhaber und auch nicht deren Stellvertreter. Ich habe auch ernsthafte Zweifel, dass der Rechtinhaber in SOLCH einem Fall wirklich ein Problem sehen würde...

Und Drittens ist es nicht eure Aufgabe selbstberichtete Delinquenz eigenhändig zu sanktionieren.

Wenn euch das Spaß macht so jemanden sozial zu ächten, kann man wohl nichts dagegen machen. Man fragt sich aber schon, ob es da nicht lohnendere Dinge gäbe, derer man sich annehmen könnte...

edit: im Übrigen geht es im Strafrecht NATÜRLICH auch immer um moralisch-ethische Kategorien.

Strafwürdig finde ich persönlich übrigens solche Sätze:

(12.03.2013, 09:22)Zurgrimm schrieb: Und das ist in diesem Forum auch nicht diskutabel.

Solche Aussagen lassen sich nämlich auch nur bedingt mit geschriebenen Recht in Einklang bringen: Art. 5 I GG.
#23
(12.03.2013, 10:42)Asderan schrieb: Erstens würde keine StA sowas ernsthaft anklagen, allein schon deshalb weil der Unrechtsgehalt der Tat bei tatsächlich vorhandenen Kaufversionen gegen Null tendiert.

Erstens: Tatsächlich vorhandene Kaufversionen machen noch lange kein existierendes Copyright zunichte. Außerdem weise ich das "gegen Null" zurück. Es gibt sowohl die alten Versionen bei Auktionen, die beiden Neuauflagen von JoWood und UIG (Heldenedition) sowie aktuell die Heftversionen in der Gamestar.

(12.03.2013, 10:42)Asderan schrieb: Zweitens seid ihr nicht die Rechteinhaber und auch nicht deren Stellvertreter. Ich habe auch ernsthafte Zweifel, dass der Rechtinhaber in SOLCH einem Fall wirklich ein Problem sehen würde...

Zweitens: Wenn ich es in meinem Forum dulden würde, über Raubkopien zu sprechen und die entsprechenden Links zu dulden, würde ein Jochen Hamma das Recht haben, mich abzumahnen und mein Forum schlimmstenfalls per Anwalt schließen zu lassen. Ob wir Support bei Raubkopien leisten, liegt einzig und allein in unserem bzw. meinem Ermessen. Und ich unterstütze das nicht, dafür ist mir dieses Forum und auch euch allen viel zu wertvoll. Jochens Meinung kenne ich bereits, das braucht man nicht anzuzweifeln. Ich habe ihn vor einigen Jahren selbst darum gebeten, darüber Stellung zu beziehen.

(12.03.2013, 10:42)Asderan schrieb: Und Drittens ist es nicht eure Aufgabe selbstberichtete Delinquenz eigenhändig zu sanktionieren.

Drittens: Der Forenbetreiber hat Hausrecht. Obi-Wahn, Pergor und Zurgrimm sind meine Stellvertreter, die dafür sorgen, dass meine Hausregeln auch eingehalten werden. Stefan Blanck, Chromatrix-Chef, hat uns für unser sensibles Rechtsbewusstsein gelobt, so falsch kann unser Verhalten bisher nicht gewesen sein. Soviel zum Thema "Hardcore-Rechtspositivismus".
Im übrigen hat der Troll ja auch davon gesprochen, sein Original nur finden zu müssen. Von einer Sanktion kann also überhaupt nicht die Rede sein, Asderan.


(12.03.2013, 10:42)Asderan schrieb: Wenn euch das Spaß macht so jemanden sozial zu ächten, kann man wohl nichts dagegen machen. Man fragt sich aber schon, ob es da nicht lohnendere Dinge gäbe, derer man sich annehmen könnte...

Wir ächten niemanden, sondern machen darauf aufmerksam. Himmelweiter Unterschied. Es weiß nämlich kaum jemand, dass die "ollen Games" von anno x kopierrechtlich geschützt sind.
Grundsätzlich gehen wir bei jedem Neuling davon aus, dass er es nicht weiß, weil wir immer wieder den gleichen Satz zu lesen bekommen ("...wusste nicht, dass es zu solch alten Spielen noch so ein aktives Forum gibt...").


Achte bei deiner Argumentation uns gegenüber darauf, dich damit nicht selbst ins Abseits zu stellen. Eine Sperre im Wiederholungsfall dürfte kaum in deinem Interesse sein.


Damit ist das Thema vom Tisch und nicht weiter diskutabel. Das ist keine Beschneidung der Meinungsfreiheit, sondern eher so zu sehen: es wird sich sowieso nichts ändern, egal wie lange man darüber lamentieren/diskutieren würde. Einen (bedingten) Verstoß gegen Artikel 5 sehe ich nicht, eher die Unhaltbarkeit deiner drei Vorwürfe, die hiermit vollständig abgewiesen werden.



Thread geschlossen.
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