13.12.2013, 21:58
(13.12.2013, 21:45)Zurgrimm schrieb: ...Wer sich also einen ganzen Film kostenlos ansieht oder (erst recht) herunterlädt, wie er üblicherweise nur verkauft wird, der muß danach davon ausgehen, daß der Film dort rechtswidrig angeboten wird. Natürlich kann man das auch anders sehen, denn gerade im Internet ist auch vieles werbefinanziert...auf solchen Seiten findet man eher Selten ganze Film

Ich geh jetzt einfach mal davon aus, dass sich irgendwas angesehen wurde und da hätte ich dann auch wieder den Vergleich zu Youtube.
Aber generell gebe ich dir Recht, es ist ein Umstrittendes Thema und man kann auch argumentieren das eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Aber in der Praxis halte ich es einfach für totalen Blödsinn, wenn man sich nicht gerade irgendwo ganze Filme anschaut sollte es schwer sein eine Urheberechtsverletzung nachzuweisen. Und es ist längst überfällig, dass der Bundesgerichtshof hier mal ein Machtwort spricht oder aber die gesetze neu Ausformuliert werden.
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