(24.03.2012, 18:37)Rabenaas schrieb: [ -> ] (24.03.2012, 14:57)Wolverine schrieb: [ -> ]Zweitens ist Kopieren kein Klauen, denn das Ursprungswerk bliebe ja erhalten. Dass ich nach dem Motto auch umsonst zugfahren kann (fährt ja eh und schadet niemandem), stört offenbar keinen.
Es bleibt das Ursprungswerk beim Kopieren erhalten,
Und es bleibt dabei, dass der Künstler seines Entgeldes be
raubt wird.
(24.03.2012, 18:37)Rabenaas schrieb: [ -> ]und Fahrkartenraub und Schwarzfahren sind zwei grundverschiedene Dinge.
Ich rede nur vom Schwarzfahren, und da wird das Beförderungsunternehmen, also zumeist die Gesellschaft, ihres Entgeldes be
raubt. Und außer ein paar Anarchisten leuchtet es auch jedem ein, dass das I**egal und zu bestrafen ist, auch wenn der Zug eh gefahren ist, und somit kein Schaden entsteht.
(24.03.2012, 18:37)Rabenaas schrieb: [ -> ]Das eigentliche Problem ist allerdings, dass ein Schutz des sogenannten g.E. wie zu vordigitalen Zeiten nur über Bespitzelung der Gesamtbevölkerung zu realisieren sein wird.
Mit der Begründung kann ich viele Gesetze abschaffen, deren Einhaltung nur über eine Bespitzelung der Gesamtbevölkerung zu erreichen wären: Verkehrsverstöße (wie will man das Einhalten der Vorschrift, nicht über durchgezogene Linien zu fahren, überprüfen, ohne
alle Autos mit GPS Sendern und Kameras auszustatten?); Betreten von Naturschutzgebieten usw. ... .
(24.03.2012, 18:37)Rabenaas schrieb: [ -> ] (24.03.2012, 14:57)Wolverine schrieb: [ -> ]Das ist genau das, was Regener und die GEMA verlangen, Google (und auch viele Nutzer) aber verweigern: einen Fixbetrag für jeden Stream.
Wenn das realisiert wird, dann heure ich in Redmond an, und schreibe ein Programm, welches ein Lied auf YouTube eine Million mal pro Sekunde anspielt.
Tut mir leid um die unnötigen Flugkosten, aber da wird man Dich nicht nehmen; Dazu hast Du nicht die passende Vorstellung vom geistigen Eigentum
(24.03.2012, 18:37)Rabenaas schrieb: [ -> ] (24.03.2012, 14:57)Wolverine schrieb: [ -> ]Dass etwas als ungerecht empfunden wird, heisst aber noch lange nicht, dass es auch zwangsweise geändert werden muss, selbst wenn eine dafür stehende Partei gewählt wird.
Genau, sieht man an ACTA. Notfalls wird ein Gesetz eben heimlich beschlossen.
Heimlich beschlossen wurde gar nichts, sonst wüssten wir vorher ja nichts davon. Es wurde heimlich beraten, oder vielmehr: Die Details wurden heimlich beraten. Was nicht gut ist, aber manchmal notwendig, um zu vermeiden, dass die ganze Welt in Panik gerät wegen eines Vorschlages, der am Ende doch nicht so umgesetzt wird.
(24.03.2012, 18:37)Rabenaas schrieb: [ -> ]Andererseits ist die GEZ mit allen ihren Fehlern der Beweis dafür, dass eine pauschale Abgabe funktioniert.
Ich verkneife mit die Frage, ob Du die GEZ-Gebühr bezahlst, oder ob Du ein moralisches Schlupfloch gefunden hast, es nicht tun zu müssen.
(24.03.2012, 18:44)Rabenaas schrieb: [ -> ]P.S.: Mundraub ist Raub. Anschließend ist das Essen weg.
Nein, wie Deine Quelle selbst erklärt, handelt es sich nicht um
Raub, sondern um Diebstahl oder Unterschlagung; und das sind die Delikte, die man auch bei Urheberrechtsverletzungen ins Spiel bringt . Daher halte ich die ungenaue Bezeichnung der Raubkopie für erträglich, wenn auch juristisch falsch.
(24.03.2012, 19:01)Rabenaas schrieb: [ -> ]Gut gegeben, aber doofer Titel:
Urheberrecht im Netz, Der direkte Draht zum Künstler ist ein Witz
Nun, sie ist zumindest meiner Meinung, dass es ohne die Unterstützung der Rechteverwerter eben doch nicht geht, und Bonemans schöne neue Welt der Direktvermarktung dem "Zusehen des Zustandekommens eines Verkehrsunfalls" gleichkommt. Damit bricht ein wichtiges Argument in der Diskussion gegen die Verwerter in sich zusammen.
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: [ -> ]Ich könnte Deine Auffassung eventuell teilen, wenn die Möglichkeit, eine verlustbehaftete Analogkopie zu bekommen weiterhin praktisch und rechtlich bestünde.
Wo ist das denn eingeschränkt worden? Du kannst und darfst weiterhin CDs auf Cassette überspielen, Bücher und Zeitschriften auf den Kopierer legen, und Filme (von Fernsehen oder DVD) auf VHS überspielen oder mit der Kamera abfilmen. Also
genau das, was Du vor der Digitalisierung auch machen konntest!
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: [ -> ]Das ist aber nicht der Fall.
Bitte erkläre mir, wo Analogkopien eingeschränkt wurden!
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: [ -> ]Daß der Übergang von der analogen zur digitalen Welt gänzlich zulasten des Privatkonsumenten gehen soll, ist eine sehr einseitige Sicht.
Nun, momentan dürfte kein Zweifel daran bestehen, dass der Übergang zulasten von den Herstellern geht, oder bist Du da andere Meinung?
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: [ -> ]Ein Grund für die Privatkopie war, daß der private Kleinkonsument nicht in einem kaum zu überwachenden Bereich reglementiert und kriminalisiert werden sollte.
Das halte ich für Wunschdenken. Bevor Mitte der Sechziger das Recht zur Privatkopie eingeführt wurde, gab es defakto keine Kopiermöglickeiten, und mit diesem Recht wollte man in erster Linie Inhabern von LPs ermöglichen, diese
für sich selbst auch auf die neu aufkommenden Tonbandgeräte (MCs etc.) zu überspielen, ohne sich das Werk ein zweites mal kaufen zu müssem. Das hatte auch mit den damaligen relativ zum Einkommen sehr hohen Preisen für Medien zu tun. Die Frage, ob solche Kopien auch weitergegeben werden dürfen, wurde erst später in Gerichtsverfahren geklärt, und basierend auf der Tatsache, dass man das in einem Haushalt ohnehin nicht trennen kann, pragmatisch geregelt. Es war dort übrigens nur vom
engsten Familien- und Freundeskreis die Rede!
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: [ -> ]Ein anderer Grund war die Beförderung der Verbreitung von Kunst und Kultur in der Bevölkerung zu für jeden leistbaren Bedingungen.
Das halte ich für genauso falsch, diese Aufgabe übernahmen und übernehmen
öffentlich geförderte Instrumente wie Rundfunk, Fernsehen, Veranstaltungen und andere kulturelle Einrichtungen. Dass man durch Weitergabe der Medien im engsten Familienkreis eine Verbreitung erreichen wollte, halte ich vor dem Hintergrund der Strukturen der 60ger für im Nachhinein hineininterpretiert.
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: [ -> ]An diesen Aspekten hat sich um Grunde wenig geändert. Insofern ist das Recht der Privatkopie aus meiner Sicht reformierungs- nicht aber abschaffungsbedürftig. Und mit einer Reform meine ich zunächst, daß es dort (in zeitgemäßer Form) wieder eingeführt wird, wo es heute schon abgeschafft ist.
Diese Aspekte waren und sind nie für die Privatkkopie relevant gewesen, und die Privatkopie ist im analogen Rahmen nie irgendwo abgeschafft worden, sie ist lediglich nicht auf die digitalen Medien erweitert worden!
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: [ -> ] (24.03.2012, 14:57)Wolverine schrieb: [ -> ]und ein Punkt ist, dass die es genau anders herum sehen: Durch das Internet UND die Möglichkeit der unbegrenzten Kopien ist eine eigentlich nicht vorgesehene, dramatsiche Verschiebung zu Gunsten der Verbaucher enstanden, die dringendst korrigiert werden muss.
Das Internetzeithalter hat mit Sicherheit die Möglichkeiten für Konsumenten erweitert. Es hat auf der anderen Seite aber auch die (wen auch weithin noch ungenutzten) potentiellen Absatzmöglichkeiten von Werkschaffenden und Verwertern revolutioniert.
Das stimmt nur halb und bietet der Gesamtheit der Künstler keinen Vorteil. Erstens ist die Menge an Künstlern, die ich wahrnehmen kann, begrenzt: ob ich heute 50 via Internet finde oder früher 50 in einem Szeneheft, erhöht nicht die Anzahl an Künstlern, die insgesamt von mir wahrgenommen werden können. Zweitens ist das Budget der Konsumenten beschränkt und durch das Internet nicht erhöht worden; Egal wieviele Künstler vorhanden sind, von den Ausgaben der Menschen kann nur eine bestimmte Menge überleben. Das Internet verändert zwar den Verteilungkampf unter den Künstlern, ermöglich aber nicht, das sich mehr von ihnen halten können. Zwar bietet es durchaus effizientere Vertreibsstrukturen (auch wenn der Direktvertieb nicht das gelbe vom Ei ist), sodass mehr von meinem Budget beim Künstler ankommen könnte, gleichzeitig muss ich aber auch einen erheblichen Teil meines Budgets in das Erreichen des Internets (mittels Computer/Internetzugang/iPhone usw.) investieren, sodass für die Künstler weniger übrigbleibt. Wenn ich dann auch noch Geld für Sharehoster/Usenet ausgebe, bleibt noch viel weniger für sie übrig.
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: [ -> ]Noch nie konnten so viele Menschen erreicht werden, wie heute. Es muß eben nur gelingen, sie zu "Kunden" zu machen,
Schon richtig, aber wenn ich sie zu meinen Kunden mache, nehme ich sie anderen als Kunden weg! Oder hast Du unendliche Mittel, um überall Kunde zu werden?
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: [ -> ]womit ich meine, daß sie einen Gegenwert für den Werkgenuß leisten müssen. Das kann aber m.E. nicht auf die bisherigen Formen des analogen Zeitalters begrenzt bleiben. Die Notwendigkeit für jeden, einen eigenen Originaldatenträger erwerben zu müssen, ist m.E. nicht zukunftsfähig,
Von Originaldatenträger redet auch niemand, nur von einer gültigen Lizenz für jeden, der es privat hören will, und dem stimmst Du im ersten Satz ja auch zu!
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: [ -> ]Ja, es müßte irgendeine Art "Schlüssel" geben, nach dem die Einnahmen aus der Pauschalgebühr gerecht auf die Werkschaffenden verteilt werden. Daß dabei jeder das gleiche bekommt, ist sicherlich nicht die ideale Lösung. Es muß ein Weg gefunden werden, den Erfolg eines Werkes zu mesen (z.B. durch Klickzähler auf bestimten, etablierten Konsumseiten).
Aber dann bleibt noch das Problem, dass ich vom Staat verordnet bekomme, wieviel ich (mindestens) in Kultur zu investieren habe. Aus meiner Sicht eine enorme Bevormundung.
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: [ -> ] (24.03.2012, 14:57)Wolverine schrieb: [ -> ]Außerdem müsste man ein umfangreiches Überwachungssytem einrichten, wer wie oft was konsumiert, um die Verteilung regeln zu können, und man muss verhindern, dass Künstler ihre eigenen Werke automatisiert nutzen, um höhere Einnahmen zu generieren.
Und beim heutigen System muß man ein Überwachungssystem etablieren, wer was wann wo heruntergeladen hat, um ihn ggf. bestrafen (und ihm die Internetverbindung kappen) zu können. Finde ich jetzt auch weder einfacher, noch besser.
Du siehts, dass eine Kulturflatrate genauso schlecht wäre, wie unser heutiges System, aber noch den Aspekt der Bevormundung mit ins Spiel bringt. Ich empfinde das nicht als Verbesserung, also warum sollte man es machen? Es verschiebt bestenfalls den Überwachungsmechanismus von mir auf andere.
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: [ -> ] (24.03.2012, 14:57)Wolverine schrieb: [ -> ]Man sollte grundsätzliche Rechte nicht an technische Errungenschaften anpassen oder daran ausrichten. In meinen Augen sollte ein Kunstschaffender weiterhin seine Rechte behalten können. (Nur weil es mittels Telefon und Internet einfacher geworden ist, jemanden zu beleidigen, haben wir das ja auch nicht aus dem Strafkatalog genommen).
Doch, ich finde, genau das sollte man. Die Rechtsordnung sollte sich an die tatsächlichen Entwicklungen der Zeit anpassen. Und genau das passiert auch vielfach. So ersetzt zunehmend in verschiedenen Bereichen die Textform (eMail!) die Schriftform, der massenhafte Versandhandel auch über das Internet hat zu einem Ausbau des Fernabsatzrechts geführt, die Durchsetzung von Geldzahlungsansprüchen wurde durch das elektronische Mahnverfahren deutlich erleichtert.
Das sind aber doch nur Anpassungen an die Gegebenheiten. Wo in Deinen Beispielen wurde denn ein bestimmtes Recht aufgrund von technischen Neuerungen grundsätzlich abgeschafft? Das ist aber unterm Strich das, was mit dem Urheberrecht passieren soll! Ich bin der Meinung, wir sollten die Technik nach unseren Vortellungen anpassen, und nicht uns an die neuen Techniken anpassen!
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: [ -> ]Man kann zu einzelnen Punkten stehen, wie man will, aber das Recht ist ständig im Fluß und muß sich den Entwicklungen der Zeit anpassen - natürlich ohne jeder Forderung des Zeitgeistes hinterherzurennen.
Anpassungen schon, aber das deswegen (Grund-)Rechte über Bord geworfen werden, lehne ich ab.
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: [ -> ]Die Beleidigung finde ich als Gegenargument deshalb wenig geeignet, weil man gerade an ihr ebenfalls deutliche Kritik üben kann und es verschiedene Tendenzen zur Einschränkung des Straftatbestandes gibt ...
Die Diskussion mag es unter Juristen geben, unter den Menschen dürfte jedoch nach wie vor die klare Meinung vorherschern, dass man sich Beleidigungen nicht gefallen lassen muss. Ein gutes Beispiel ist doch, dass ihr in diesem Forum Beleidungen auch nicht deshalb lascher als im normalen Leben handhabt, weil sie durch Annonymität etc. einfacher geworden sind! Ihr hab euch den sich ändernden Gegebenheiten auch nicht angepasst!
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: [ -> ] (24.03.2012, 14:57)Wolverine schrieb: [ -> ]Und das niemand seine Werke offenbaren muss, greift zu kurz: Wer damit Geld verdienen muss, muss es in irgendeiner Form zur Verfügung stellen,
Was freilich auf der Strecke bleibt, ist die Möglichkeit, nach Gutdünken beliebig hohe Preise zu verlangen. Das ist eine Einschränkung, aber eine die im Rahmen des Interessenausgleichs hinnehmbar sien dürfte.
Nun, das sehe ich nicht so: Wenn ein Künstler, z.B. ein Maler, der Meinung ist, von seinem Werk(Bild) sollten nur exakt 100 Kopien (Drucke) angefertigt werden und dementsprechend teuer verkauft werden, sehe ich keine Notwendigkeit, in seine (Vertrags- und) Gestaltungsfreiheit eingreifen zu müssen. Da sehe ich keinen Interessenausgleich, der das rechtfertigen sollte.
(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: [ -> ] (24.03.2012, 14:57)Wolverine schrieb: [ -> ]und kann, selbst wenn er es nicht in digitaler Form anbietet, nicht verhindern, dass es digitalisiert und verbreitet wird. Klassisches Beispiel: Das Einscannen von Büchern, die es nicht digital gibt.
Niemand sagt, daß es nicht Grenzen des Zulässigen geben sollte. An diesem Punkt würde ich eine setzen. Was nicht vom Berechtigten digital verbreitet wurde, sollte nicht frei über das Internet verbreitet werden dürfen. Google sollte für seine Buchsuche - zumindest bei aktuell noch im Handel befindlichen Ausgaben - eine Einwilligung der Berechtigen brauchen (also zahlen und ggf. auf manche Werke verzichten müssen).
Und warum machst Du das ausgerechnet am Wörtchen "digital" fest? Warum lässt Du das nicht den Künstler selbst frei entscheiden?