06.04.2016, 22:27
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass weder ein Böhmermann noch das ZDF gebraucht werden - zumindest nicht in den gegenwärtigen Varianten.
Nuff said.
Nuff said.
(06.04.2016, 21:39)Rabenaas schrieb: [ -> ]Und wenn schon. Ich bezweifle, dass Böhmermann eine Verurteilung sehr treffen würde. Im Gegenteil.
(09.04.2016, 18:58)Rabenaas schrieb: [ -> ]Staatsaffäre Böhmermann: Die Grenzverletzung ist die BotschaftIm Großen und Ganzen geht das in die richtige Richtung. Allerdings gehen Herrn Hipps und meine Meinuing darüber, was "künstlerisch genial" ist, wohl weit auseinander.
Finde ich ziemlich vernünftig, was Dietmar Hipp von SPON dazu schreibt.
Dietmar Hipp bei Spiegel online schrieb:Erst mit so etwas ist bei uns die Grenze dessen erreicht, was Satire darf.Selbst mit einem Bruchteil der Aussagen, die in dem Böhmermann-Gedicht enthalten sind, würden - so sie ernstgemeint sind - die Grenzen zulässiger Satire gesprengt. Böhmermann hat ein Beispiel von eindeutiger Schmähkritik gegeben. Die Grenzlinie (die auch kaum scharf zu ziehen ist) zeigt er damit nicht auf.
(09.04.2016, 22:07)Dablau schrieb: [ -> ]Das Beleidigung in Form von Satire erlaub sind, wird nur durch die Bedeutung der Freiheit in unserer Gesellschaft gerechtfertigt. Es soll nicht möglich sein Kritik zu verbieten, nur weil sich ein (mächtiger) Mensch davon beleidigt fühlt.Jein, es geht nicht nur darum, daß Kritik erlaubt sein soll. Das rekurriert auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Speziell bei Satire kommt aber auch noch die Freiheit der Kunst hinzu. Es heißt, Kunst muß nicht schön sein. Natürlich endet auch die Freiheit der Kunst bei den Grundrechten anderer. Aber Kunst bewegt sich oft - und muß das vielleicht auch - am Rande von Grenzüberschreitungen.
(09.04.2016, 22:07)Dablau schrieb: [ -> ]Als Kritik an Erdogan reicht das nicht was Böhmermann gesagt hat.Um das zu beurteilen, müßte man den ganzen Beitrag kennen und nicht nur isoliert den Text des Gedichtes. Was hat er vorher und hinterher gesagt? Wie hat er es gesagt?
(09.04.2016, 22:45)Rabenaas schrieb: [ -> ]Hat Böhmermann die Würde von Erdogan verletzt? Ich glaube kaum. Was schert es den türkischen Präsidenten, wenn in einem Spartenkanal in Deutschland von einem mehr oder minder bekannten Spaßvogel sinnentleerte Beleidigungen mit dadaistischer Grundtendenz rezitiert werden? Verletzt wurde höchstens der Stolz.Für die Frage, ob eine Menschenwürdeverletzung vorliegt, kann es nicht darum gehen, wo diese stattgefunden hat, wieviele Leute sie gesehen haben und ob dies weit von Erdogan entfernt war. (Mal abgesehen davon, daß das ZDF eher höhere Einschaltquoten haben dürfte als etwa der NDR.) Für die Frage nach der Würdeverletzung kann es m.E. tatsächlich nur darauf ankommen, ob aus dem Kontext hinreichend deutlich wurde, daß all das dermaßen überspitzt war, daß es inhaltlich nicht ernst gemeint ist.
(09.04.2016, 22:07)Dablau schrieb: [ -> ]Werden Rechte zu oft missbraucht, werden sie meist abgeschafft.
(09.04.2016, 22:45)Rabenaas schrieb: [ -> ]Werden Rechte nicht hin und wieder lautstark verteidigt, werden sie einem idR klammheimlich weggenommen.Keine Panik! Meinungsfreiheit, Rund- und Pressefreiheit sowie die Freiheit der Kunst sind bei uns in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes (also im Abschnitt über die Grundrechte) verankert. Sie sind ebenfalls Bestandteil der mittlerweile verbindlichen EU-Grundrechtecharta. Die schafft in Deutschland niemand ab. Dafür haben wir auch ein starkes Bundesverfassungsgericht.
(10.04.2016, 08:43)Zurgrimm schrieb: [ -> ]Für die Frage, ob eine Menschenwürdeverletzung vorliegt, kann es nicht darum gehen, wo diese stattgefunden hat, wieviele Leute sie gesehen haben und ob dies weit von Erdogan entfernt war. (Mal abgesehen davon, daß das ZDF eher höhere Einschaltquoten haben dürfte als etwa der NDR.) Für die Frage nach der Würdeverletzung kann es m.E. tatsächlich nur darauf ankommen, ob aus dem Kontext hinreichend deutlich wurde, daß all das dermaßen überspitzt war, daß es inhaltlich nicht ernst gemeint ist.Die Ausstrahlung fand übrigens nachts im Spartenkanal ZDFneo statt.
(10.04.2016, 08:43)Zurgrimm schrieb: [ -> ]Keine Panik! Meinungsfreiheit, Rund- und Pressefreiheit sowie die Freiheit der Kunst sind bei uns in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes (also im Abschnitt über die Grundrechte) verankert. Sie sind ebenfalls Bestandteil der mittlerweile verbindlichen EU-Grundrechtecharta. Die schafft in Deutschland niemand ab. Dafür haben wir auch ein starkes Bundesverfassungsgericht.ErdoÄŸan hat jetzt eine strafrechtliche Verfolgung von Böhmermann verlangt. Mal sehen, wie viel die Freiheit der Kunst in der Praxis wert ist. Ach ja
StGB §103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten schrieb:(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(10.04.2016, 08:43)Zurgrimm schrieb: [ -> ]Das ZDF hat auch in diesem Fall ja keine Vorzensur vorgenommen. Die Sendung wurde ja ausgestrahlt.Aber eine Nachzensur. Die Sendung wurde ja aus der Mediathek entfernt.
(10.04.2016, 17:17)Rabenaas schrieb: [ -> ]Wenn ich also am Nordpol beim Robbenjagen einem Inuit, der meine Zoten erfahrungsgemäß stoisch gelassen hinnimmt, ironische Tatsachenbehauptungen über Dich ins Ohr flüstere, soll Deine Menschenwürde genau so beeinträchtigt sein, wie wenn ich Deine Geburtstagsfeier crashe und die selben Tatsachenbehauptungen vor Freunden und Verwandten herausposaune?Nein, vielleicht nicht genauso. Aber wenn sie einmal verletzt ist, dann ist sie verletzt. Es mag unterschiedliche "Tiefen" der Velretzung geben, aber da die Menschenwürde unantastbar ist, ist beides nun einmal zu verbieten. Eine leichte, hinzunehmende Menschenwürdeverletzung gibt es nicht.
(10.04.2016, 17:17)Rabenaas schrieb: [ -> ]Mal sehen, wie viel die Freiheit der Kunst in der Praxis wert ist.Die Freiheit der Kunst ist nicht schrankenlos gewährleistet. Das Recht der persönlichen Ehre - auch eines Staatsoberhauptes - kann eine Beschränkung schon rechtfertigen. Weil die Kunstfreiheit im Einzelfall einmal ein Verhalten nicht abdeckt, eben weil sie zulässig beschränkt ist, und dieses Verhalten daher strafbar ist, wird die Kunstfreiheit ja nicht abegschafft.
(10.04.2016, 17:57)Zurgrimm schrieb: [ -> ]Ob diese "ironischen Tatsachenbehauptungen" die Menschenwürde verletzen, ist natürlich eine Frage, die man im Einzelfall entscheiden muß. Das hängt aber von ihrem Inhalt ab, nicht von der Weite ihrer Verbreitung, solange sie nur überhaupt verbreitet werden.Sie hängt aber doch entscheidend von den Umständen ab. Für die Wirkung eines Satzes ist es u.U. erheblich, ob er beim Tanztee des Kirchenkreises oder beim bierseligen Rest vom Schützenfest gesprochen wird.
(10.04.2016, 17:57)Zurgrimm schrieb: [ -> ]Weil die Kunstfreiheit im Einzelfall einmal ein Verhalten nicht abdeckt, eben weil sie zulässig beschränkt ist, und dieses Verhalten daher strafbar ist, wird die Kunstfreiheit ja nicht abegschafft.Ob das Recht auf Kunstfreiheit auch nur einen Pfifferling wert ist, entscheidet die Rechtspraxis. Um es mit meinem Geschichtslehrer zu sagen: In der Verfassung der DDR gab es jede Menge Rechte. Nur gab es fast eben so viele Ausnahmen und Einschränkungen.
(10.04.2016, 18:22)Rabenaas schrieb: [ -> ]Um es mit meinem Geschichtslehrer zu sagen: In der Verfassung der DDR gab es jede Menge Rechte. Nur gab es fast eben so viele Ausnahmen und Einschränkungen.Und vor allem gab es kein Verfassungsgericht, an das sich jeder wenden konnte, das diese Grundrechtsverbürgungen in der Rechtspraxis gewährleistet hat. Unsere Grundrechte wären ohne das Bundesverfassungsgericht auch nicht viel wert. Da es das aber gibt, sind sie kein leeres Versprechen, sondern ihrer Aushöhlung ist wirksam vorgebeugt. Beschränklungen kann - und muß - es im Einzelfall natürlich geben, denn das Recht des einen endet dort, wo das des anderen verletzt würde. Das gilt auch für die Kunst. Aber eine Abschaffung oder ein Entzug eines Grundrechts über das zum Schutze anderer wesentlicher Gemeinschaftswerte hinaus Nötige, steht m.E. nicht ernstlich zu befürchten.